Es wird abgerechnet (2)

Im ersten Teil dieser "Mini-Serie" haben wir uns damit beschäftigt, wie man spätere Anpassungen und Erweiterungen des Laborinformationssystems (LIMS) abrechnen kann - also für Aufwände, die bei der Erstanschaffung noch nicht absehbar sind und daher auch nicht im ursprünglichen Kaufpreis enthalten sein können.

Die meisten unserer Kunden bevorzugen das auch von uns präferierte Modell über ein "Stundenkontingent", aus dem unbürokratisch und zu günstigen Stundensätzen die tatsächlich benötigte Arbeitszeit abgezogen wird. Dieses Modell ist sowohl für den Kunden als auch uns die langfristig günstigste Lösung und wird daher eigentlich immer angewendet, wenn nicht eben interne Vorschriften des LIMS-Anwenders dies verhindern, wie es vor allem bei öffentlichen Auftraggebern öfters der Fall ist. Wenn auch die "zweitbeste" Variante über einen "Rahmenvertrag" nicht möglich ist, müssen die Leistungen meistens pauschal abgerechnet werden, was für den Kunden teurer und uns mühsamer bzw. riskanter ist, mehr dazu weiter unten.

In manchen Fällen lässt sich die ungeliebte Pauschalverrechnung aber doch noch umgehen, nämlich wenn es um nicht allzu umfangreiche Änderungen/Anpassungen geht, wie es typischerweise nach einigen Jahren Betrieb des LIMS "uniLIME" der Fall ist. Also wenn sich alles soweit eingespielt hat und nur mehr gelegentlich beispielsweise neue Laborgeräte angebunden oder auch weitere Schnittstellen zu anderen Systemen implementiert werden müssen.

Hier besteht oft die Möglichkeit, im Vertrag der meist ohnehin abgeschlossenen "Basiswartung" (also Fehlerbehebung, kurzfristige Unterstützung bei Fragen/Unklarheiten, allgemeine, d.h. nicht kundenspezifische Erweiterungen der Basissoftware, Anpassungen an neue Windows- oder Office-Versionen etc.) auch ein kleines Stundenkontingent für unvorhergesehene Arbeiten zu integrieren. Da die Basiswartung bei uns deutlich günstiger als bei den meisten anderen Anbietern ist, belastet eine solche Erweiterung das Budget des Auftraggebers auch nicht übermäßig und stellt daher meist kein Hindernis dar.

Last und - diesmal auch - least die ungeliebte Pauschalverrechnung, wenn alle anderen Alternativen nicht zum Einsatz kommen können bzw. dürfen. Hier müssen vorab die gewünschten Änderungen möglichst exakt definiert werden (quasi als "Lastenheft") und wir legen dafür ein Angebot zum Pauschalpreis, das dann vom Kunden beauftragt wird oder auch nicht.

In der Praxis ist es aber aus verschiedenen Gründen kaum möglich, die Anforderungen vorab so vollständig und eindeutig zu definieren, dass es bei der späteren Umsetzung nicht zu "Überraschungen" kommt. Damit in einem solchen Fall nicht der Rechtsweg beschritten werden muss - der sowohl für den Auftraggeber als auch für uns sehr unerfreulich wäre - rechnen wir solche Unwägbarkeiten schon vorab im Angebotspreis ein und vermeiden damit Streitigkeiten, setzen den unerwarteten Mehraufwand also ohne Nachverrechnung um. Damit sind die tatsächlichen Kosten aber typischerweise schon deutlich höher als über die vorher genannten Modelle.

Es kommt aber noch ein weiterer Faktor dazu: häufig sind die Vorarbeiten, um den Aufwand einigermaßen genau abschätzen zu können oder ob die gewünschten Änderungen überhaupt realisierbar sind, selbst schon recht zeitaufwändig. Im Extremfall können diese Vorarbeiten (die ja eigentlich schon eine Art Planung der Umsetzung sind) in Summe mehr Zeit als die eigentliche Realisierung verschlingen. Besonders bei der Entwicklung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, wo umfangreiche, aber vielfach unklare Schnittstellendefinitionen detailliert durchgearbeitet werden müssen, kommt dieser Fall häufig vor.

Wenn dann das Angebot vom Kunden aber abgelehnt wird, war dieser Zeitaufwand vergebens. Aus diesem Grund muss der Angebotspreis so hoch angesetzt werden, um solche "unbezahlte Arbeiten" ausgleichen zu können. Also sozusagen eine "lose-lose"-Situation für beide Seiten.

Das Erfreuliche zum Schluss: zum Glück kommt dieses Verrechnungsmodell nur ganz selten zum Einsatz ...

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