Es wird abgerechnet (1)

Ein sehr wichtiger Teil unserer Leistungen als Entwickler von Laborinformationssystemen (LIMS) ist - wie regelmäßige Leser dieser Seite bestimmt wissen - die detaillierte Anpassung unseres LIMS "uniLIME" an die Erfordernisse unserer Kunden, und das nicht nur bei der Implementierung, sondern auch noch viele Jahre später. Dieses Service wird von unseren Kunden sehr geschätzt und ist sicher auch der Grund, warum unsere Systeme noch nach vielen Jahren - durch regelmäßige Anpassungen an die aktuellen Notwendigkeiten angepasst - gerne genützt werden.

Nun können diese Leistungen aber natürlich Jahre nach der Erstinstallation nicht mehr im Grundpreis enthalten sein und müssen daher entsprechend abgerechnet werden. Allerdings lässt sich der tatsächliche Aufwand (z.B. in Personenstunden) wie überall im Softwarebereich nur sehr grob abschätzen. Ganz besonders, wenn Schnittstellen zu Fremdsystemen im Spiel sind, gibt es regelmäßig viele unbekannte Faktoren, die erst im Laufe der Entwicklung klar werden.

Wie lassen sich solche Leistungen zu beiderseitigem Vorteil (Entwickler wie Kunde) am besten abrechnen?

Bei den meisten unserer Kunden wird ein "Stundenkontingent" mit einer bestimmten Zahl von Personenstunden (z.B. 50 Stunden) beauftragt und vorab bezahlt. Aus diesem Kontingent kann der Kunde dann zu einem beliebigen Zeitpunkt Änderungen beauftragen. Nach einer groben (unverbindlichen) Aufwandsschätzung wird der tatsächliche Stundenaufwand dann vom Kontingent in Abzug gebracht. Sobald das Kontingent verbraucht ist, erhält der Kunde eine Stundenaufstellung (auf Wunsch natürlich auch schon zwischenzeitlich) und wird gebeten, für weitere Anpassungen einfach ein neues Kontingent zu bestellen.

Dieses Modell ist sehr unbürokratisch und stellt für uns auch kein Risiko dar (in dem Sinn, dass ein etwaiger Mehraufwand von uns kostenlos geleistet werden müsste), daher können wir entsprechend günstige Stundensätze anbieten - ein Gewinn für beide Seiten. Natürlich setzt dies auf Seiten des Auftraggebers ein gewisses Vertrauen voraus - bisher waren jedenfalls alle Kunden mit diesem Modell zufrieden.

Bei manchen Kunden - vor allem größeren Unternehmen und staatlichen Organisationen - ist dieses Modell aber mit internen Richtlinien nicht vereinbar, daher müssen andere Lösungen gefunden werden.

Gut bewährt hat sich in diesem Fall auch eine Art "Rahmenvertrag". Es wird also ein maximale Summe für die einzelnen (noch nicht im Detail definierten) Leistungen vereinbart sowie diverse Rahmenbedingungen wie Art der Leistungserbringung, Form der Rechnungslegung und natürlich der aktuelle Stundensatz inklusive Regeln für die inflationsbezogene Anpassung. Die Einzelleistungen kann dann der Anwender nach einer unverbindlichen Aufwandsschätzung ganz einfach abrufen.

Im Idealfall kaum komplizierter als das oben genannte Modell "Stundenkontingent", nur aufgrund der nachträglichen Abrechnung (statt voraus) muss ein etwas höherer Stundensatz verrechnet werden.

Wenn dies aber auch nicht in Frage kommt, gibt es natürlich noch weitere - mehr oder weniger umständliche - Alternativen. Diese wollen wir im nächsten Beitrag diskutieren.

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