Nur eine Zahl? (2)

Im vorhergehenden Beitrag haben wir uns mit den diversen zusätzlichen Kenngrößen von Messwerten in der Spurenanalytik (z.B. Schadstoffe bei Lebensmitteln oder in der Umwelt) beschäftigt. Nun wollen wir uns ansehen, wie unser LIMS "uniLIME" damit umgeht. Dies betrifft vor allem die Darstellung solcher Messwerte im Bericht oder auch in der Programmoberfläche selbst, aber auch die Umrechnung von Messwerten anhand vorgegebener Formeln.

Bei "normalen" Messwerten - also solche über der Bestimmungsgrenze und unter der oberen Grenze (natürlich soweit bekannt) - wird einfach dieser Wert ausgegeben, ergänzt um die Messunsicherheit, wenn verfügbar. Also z.B.

15,3 ± 0,46 mg/l

Werte unter der Bestimmungsgrenze oder über der oberen Grenze hingegen werden standardmäßig mit einem "<" bzw. ">" und dem Wert der Bestimmungsgrenze bzw. obereren Grenze dargestellt, also z.B.

< 0,50 mg/l oder > 200 mg/l

Sofern der tatsächlich gemessene Wert bekannt ist (siehe unten), gibt uniLIME ihn bei der Bildschirmdarstellung zusätzlich noch in runden Klammern an, also z.B.

< 0,50 (0,283) mg/l

Bei Analysenberichten hingegen wird üblicherweise die Darstellung weiter oben ohne den tatsächlich gemessenen Wert verwendet.

Etwas "vielfältiger" (genauer gesagt: uneinheitlicher) sind die Variationen, wenn der gemessene Wert so niedrig ist, dass er nicht nur unterhalb der Bestimmungs-, sondern auch der Nachweisgrenze liegt. Manche Laboratorien geben dann den Wert der Nachweisgrenze in eckigen Klammern an, z.B.

[0,15] mg/l

Andere begnügen sich mit einem einfachen "n.n." (nicht nachweisbar) ohne Angabe von Zahlenwerten. Am gebräuchlichsten dürfte aber sein, den Wert der Nachweisgrenze für die Darstellung gar nicht zu berücksichtigen und einfach wie oben nur als "kleiner Bestimmungsgrenze" angeben, also z.B. wieder

< 0,50 mg/l

Die nächste Frage im Zusammenhang ist, woher uniLIME überhaupt die vielen Kenngrößen weiß, wenn das Analysengerät im Prinzip ja nur einen einzigen Messwert bereitstellt.

Wenn der Wert von einem externen (Partner-) Labor stammt oder von einem Analysengerät mit entsprechender Software, bekommt man normalerweise von dort direkt die benötigten Informationen. Im Idealfall "komplett" (also neben dem gemessenen Wert auch die Werte der Bestimmungs-, Nachweis- und obereren Grenze), in der Praxis meist etwas eingeschränkt in einer der oben genannten Formen. Je vollständiger, umso besser - vor allem für die eventuell noch notwendige Umrechnung, dazu mehr in der kommenden Folge.

In vielen Fällen erhält uniLIME aber nur einen einfachen Messwert und der Anwender muss selbst dafür sorgen, die benötigten Kenngrößen zu ermitteln. Dazu gibt es ausführliche Literatur und Arbeitsbehelfe, die den Rahmen dieses Beitrags bei weitem sprengen würden.

Nur ein ganz interessanter Aspekt am Rande: viele Anwender ermitteln die Messunsicherheit ganz einfach durch eine Mehrfachbestimmung. Falls aber keine weiteren statistischen Daten verfügbar sind und uniLIME die Messunsicherheit einfach über die Streuung der Messwerte berechnen soll, ist die statistische Unsicherheit sehr groß. Besonders bei nur Doppelbestimmungen kann es vorkommen, dass die daraus berechnete Messunsicherheit größer als der eigentliche Messwert ist ...

Im dritten und letzten Teil werden wir uns dann damit beschäftigen, wie man Messwerte unterhalb der Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenze oder über der oberen Grenze anhand vorgegebener Formeln umrechnen kann.

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