Wer kann schon alles wissen?

Die Entwicklung von Spezialsoftware - wie eben auch Laborinformationssysteme (LIMS) - ist kein ganz einfaches Unterfangen, wenn das fertige Produkte dann wirklich eine echte Hilfe im Betrieb (also hier: im Labor) werden soll. Neben den Herausforderungen in der Softwareentwicklung selbst, was bei ständig neuen Entwicklungen schon für sich eine große Aufgabe ist, muss man auch noch sehr gute Kenntnisse der Hintergründe und Arbeitsabläufe der Zielgruppe, also im hier im analytischen Labor, mitbringen.

Oft genug begnügt man sich damit, dass einige Mitarbeiter die Softwareentwicklung übernehmen (und mit der Analytik nur mäßig vertraut sind) und andere mit umfangreicher Laborerfahrung die genauen Anforderungen definieren. Das kann durchaus gut funktionieren, häufig aber werden Details nicht ausreichend kommuniziert (z.B. da sie von beiden Seiten für ohnehin klar und nicht erwähnenswert angesehen werden), was dann zu Fehlern im fertigen LIMS führt.

Ein konkretes Beispiel aus unserer Praxis betrifft zwar nicht direkt ein LIMS, aber eine Behördenschnittstelle (Wasseranalytik), die von Laborinformationssystemen wie uniLIME befüllt werden soll. In dieser Schnittstelle werden die gemessenen Messwerte an die Behörde übergeben. Um vollständige Daten zu haben, werden neben den eigentlichen Messwerten (z.B. 15 mg/l Nitrat) auch teilweise die Messunsicherheit, die Bestimmungs- und die Nachweisgrenze verlangt. Und da bei Messwerten unterhalb der Bestimmungs- und Nachweisgrenze oft kein numerischer, konkreter Messwert vorliegt, muss man in diesen Fällen die Bestimmungsgrenze, die Nachweisgrenze und zwei weitere Angaben (Wert unter Bestimmungsgrenze - ja/nein sowie Wert unter Nachweisgrenze ja/nein) übergeben.

So weit, so gut und sinnvoll. Leider dürften aber den Entwicklern der Schnittstelle die Hintergründe von Bestimmungs- und Nachweisgrenzen nicht ganz klar gewesen sein. Denn wenn man einen Wert unter der Nachweisgrenze übermitteln möchte, wird jeder Laboranwender ohne viel nachzudenken sowohl die Variable "Wert unter Nachweisgrenze" als auch "Wert unter Bestimmungsgrenze" auf "Ja" setzen, zumal die Nachweisgrenze ja immer niedriger als die Bestimmungsgrenze ist (als Faustregel wird oft ein Faktor 3 angenommen). Wenn man dies aber so an die Schnittstelle übergibt, erhält man eine Fehlermeldung und der Datensatz wird nicht akzeptiert - man muss in diesem Fall "Wert unter Bestimmungsgrenze" auf "Nein" setzen, was inhaltlich natürlich völliger Unsinn ist.

Gerade das Thema Bestimmungs- und Nachweisgrenzen, Messunsicherheiten etc. ist ohnehin ein schwieriges Terrain, falls man mit den Hintergründen nicht oder nur oberflächlich vertraut ist. Oft wird beispielsweise bei Werten unter der Bestimmungsgrenze (z.B. "<0,5 mg/l") mit der Zahl "0,5" ganz normal weitergerechnet, ohne zu berücksichtigen, dass es sich ja um gar keinen Messwert handelt.

Wir als uniLIME-Entwickler sind jedenfalls schon ein bisschen stolz darauf, sowohl Ausbildungen im Bereich chemische Analytik als auch in der Softwareentwicklung aufzuweisen und damit solche Probleme von Grund auf vermeiden zu können.

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